- Details
- Veröffentlicht: 04.11.2009
Verhaltensnoten
Definition der Verhaltensnoten anhand der Gesetzeslage
Sehr zufriedenstellend:
übernimmt Verantwortung für sein Verhalten, erfüllt seine Pflichten, ist hilfsbereit, fügt sich gut in die Klassengemeinschaft ein, hält sich an die Schul- und Hausordnung, ist höflich und freundlich
Zufriedenstellend:
reagiert auf Ermahnungen und Anweisungen, zeigt Mängel im Sozial- und Kommunikationsverhalten, erfüllt nicht alle Pflichten, verstößt hin und wieder gegen die Schul- und Hausordnung, vergisst Unterrichtsmaterialien
Wenig zufriedenstellend:
erschwert die Unterrichtsarbeit durch störendes Verhalten, gibt Widerworte, kann kein Fehlverhalten eingestehen, ist bei Ermahnungen uneinsichtig, spricht Verleumdungen aus, beleidigt Mitschüler oder Lehrer, bringt falsche Unterschriften, zeigt trotz oftmaliger Ermahnungen keine signifikante Verhaltensänderung
Nicht zufriedenstellend:
Diebstahl, wiederholtes vorsätzliches Lügen, Gefährdung anderer und sich selbst, massive Bedrohung, wiederholte Verbalattacken, absichtliche Zerstörungen und Beschädigungen, Schlägerei, Mobbing, unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht